Jeder Eigentümer ist dazu verpflichtet die eigene Entwässerungsanlage auf Dichtigkeit prüfen zu lassen und einen entsprechenden Dichtigkeitsnachweis zu erbringen (§ 17b Absatz 1 Satz 2 Hamburgisches Abwassergesetz).

Die Dichtheitsprüfung muss laut dem HmbAbwG bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Dabei ist es ausreichend, wenn Eigentümer den Nachweis erbringen, dass im Jahr 2020 eine Fachfirma kontaktiert und beauftragt wurde. Die eigentliche Prüfung kann in 2021 erfolgen.

Was ist ein Dichtheitsnachweis?

Nach Schätzungen sind ca. 30-50 % der privaten Abwasserleitungen geschädigt. Durch die Leitungsundichtheiten kann Abwasser in das Grundwasser gelangen und das Grundwasser erheblich verunreinigen.

Aus diesem Grund ist die Dichtheitsprüfung für alle unterirdischen Entwässerungsanalgen, die zur Schmutzwasserableitung dienen sowie für Ableitungen von Regenwasser, die an ein Misch- oder Schmutzwassersiel angeschlossen sind, nachteilig verändertes Niederschlagswasser führen oder Bestandteil einer Sicherheitseinrichtung im gewerblichen Bereich sind (z. B. Löschwasserrückhaltungen), notwendig.

Dabei ist die gesamte Entwässerungsanlage, bestehend aus Leitungen, Schächten sowie gegebenenfalls Fettabscheidern und Abwasserbehandlungsanlagen, zu prüfen.

Für welche Grundstücksentwässerungsanlagen ist die Dichtheitsprüfung verpflichtend?

In Hamburg ist für alle bebauten Grundstücke ein Dichtheitsnachweis erforderlich, unabhängig vom Alter der Gebäude.

Für nach 1995 erbaute Entwässerungsanlagen sollte ein Dichtheitsnachweis bereits vorliegen, da dies bei Neubau Pflicht ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist in diesen Fällen der Dichtheitsnachweis nachzuholen.

Insbesondere für Grundstücksentwässerungsanlagen, die innerhalb eines Wasserschutzgebietes (Zone I-III) liegen, ist die zeitnahe Durchführung einer Dichtheitsprüfung ratsam.

Wer führt die Dichtheitsprüfung durch?

Zertifizierte Fachbetriebe finden Sie auf der Seite der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Der Dichtheitsnachweis für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen ist vom Eigentümer aufzubewahren und auf Verlangen, der zuständigen Behörde vorzulegen.

Was kostet eine Dichtheitsprüfung?

Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung sind abhängig von der Größe des Grundstückes und der Dauer der Prüfung. Die Kosten liegen ca. zwischen 300 und 500 Euro.

Was passiert, wenn Schäden festgestellt wurden?

Sollte das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ergeben, dass Schäden zu beseitigen sind, so gelten folgende Regelungen:

Sanierungspriorität I: Beseitigung der Schäden muss innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung erfolgen.

Sanierungspriorität II: Beseitigung der Schäden muss bis zum 31.12.2025 erfolgen.

Nach Beseitigung der Schäden ist eine Nachprüfung der sanierten Abschnitte erforderlich, anschließend kann der Dichtheitsnachweis ausgestellt werden.

Sanierungspriorität III: Bei Feststellung der Sanierungspriorität III, gilt die Anlage als dicht und der Dichtheitsnachweis kann ausgestellt werden.

Welche Behörde ist für die Dichtigkeitsprüfung Ansprechpartner?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt Wasser, Abwasser und Geologie
W 21 – Grundstücksentwässerung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Telefon: +49 (0)40 428 40 – 5200

E-Mail: dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.de

SARS-CoV-2-Auswirkung auf die Erfüllung der Prüfpflicht bis zum 31. Dezember 2020:

Die BUKEA hat angekündigt, dass kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, sofern erkennbar ist, dass ein Dichtigkeitsnachweis bei einem zertifizierten Fachbetrieb beauftragt wurde. Dies gilt auch, sofern der Auftrag erst im Jahr 2021 oder 2022 erbracht werden kann. (Sie benötigen keine Kopie der Terminbestätigung. Für die Behörde ist der tatsächliche Dichtheitsnachweis maßgeblich.)

Eine allgemeine Fristverlängerung für Dichtheitsnachweise ist nicht geplant.

Mehr Informationen zu Dichtheitsnachweisen finden Sie unter: www.hamburg.de/abwasserleitung

Quellen: www.hamburg.de/bukea/; www.hamburg.de/abwasserleitung; www.hamburg.de/nachweisfristen-und-pruefarten