Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen sind in der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. 

Diese sieht vor, dass Inhaber von Trinkwasseranlagen Ihre Anlagen ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen müssen. Dabei sind nur nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierte Probeentnehmer für die Wasserprobeentnahmen und gleichfalls entsprechend akkreditierte Laboratorien für die Wasserprobenanalyse zugelassen. Das Analyseergebnis ist zehn Jahre lang aufzubewahren.

Ist Ihre Liegenschaft prüfungspflichtig?

Gemäß der Aktualisierung der deutschen Trinkwasserverordnung vom 9. Januar 2018 sind öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, etc.) und unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieter dazu verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig auf einen möglichen Legionellenbefall kontrollieren zu lassen. 

Somit sind vor allem Vermieter von Mehrfamilien- sowie Wohn- und Geschäftshäusern zu dieser Untersuchung verpflichtet.  Und, sofern das genannte Tank- oder Leitungsvolumen überschritten wird, unterliegen auch Vermieter von Einfamilienhäusern dieser Untersuchungspflicht.

Die Untersuchungspflicht laut § 14b Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec. richtet sich an Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. An die Trinkwasserversorgung sind drei oder mehr Wohneinheiten angeschlossen.
  2. Von den Wohneinheiten ist mindestens eine Einheit vermietet.
  3. Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung.
  4. Der Wassertank der Großanlage fasst mehr als 400 Liter Trinkwasser.
  5. Die internen Trinkwasserleitungen zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle überschreiten ein Volumen von 3 Litern.
  6. Es sind Duschmöglichkeiten (Vernebelung des Trinkwassers) vorhanden.

Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen der Trinkwasserverordnung nach TrinkwV und unterliegen somit nicht der regelmäßigen Untersuchungspflicht.

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die natürlicher Bestandteil von Grund- und Oberflächenwasser sind. Da beides zu Trinkwasser aufbereitet wird, können die Bakterien auf diesem Weg in geringer Konzentration ins Trinkwasser gelangen. In der hauseigenen Installation kann sich eine solche anfangs noch geringe Anzahl an Keimen in ungünstigen Konstellationen vermehren und entsprechend gefährlich werden.

Ideale Bedingungen für Legionellen herrschen bei Temperaturen zwischen 25° C und 55° C und geringen Austauschraten des Leitungswassers, z.B. in sogenannten „Totstrecken“ oder auch bei Leerstand.

Wann kann es zu einer Gefährdung durch Legionellen kommen?

Eine direkte Gefährdung durch das Trinken von legionellenhaltigem Wasser besteht in der Regel bei einem intakten Immunsystem nicht. Erst wenn die Bakterien durch Aerosole (beispielsweise vernebeltes Wasser beim Duschen) in die Lunge gelangen, kann es zu grippeähnlichen Erkrankungen (Pontiac-Fieber) bis hin zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) kommen.

Was passiert bei einem positiven Legionellenbefund?

Grundsätzlich müssen Inhaber von Trinkwasseranlagen dafür Sorge tragen, dass geeignete Probenahmestellen (Zapfhähne) am Austritt und an der Zirkulation des Trinkwasserspeichers vorhanden sind. Hier können eventuell Kosten entstehen, weil geeignete Probenahmestellen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen sind.

Übersteigt die Legionellenkonzentration im Wasser den aufgezeigten Grenzwert –den sogenannten Maßnahmenwert– von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 Milliliter Wasser, liegt ein positiver Legionellenbefund vor und es besteht unbedingter Handlungsbedarf. 

In diesem Fall besteht eine unmittelbare Informationspflicht sowie die Pflicht zur Behebung und die Notwendigkeit zur Einleitung vorbeugender Maßnahmen:

Informationspflicht: Zunächst sind alle Mieter und das zuständige Gesundheitsamt durch den Vermieter bzw. Verwalter unmittelbar innerhalb von maximal 14 Tagen über den Bakterienbefall in Kenntnis zu setzen. Die Maßnahmen zum Abtöten der Legionellen richtet sich nach dem Ausmaß der Kontamination. 

Behebung und vorbeugende Maßnahmen: Der erste Schritt ist die thermische Desinfektion, bei der das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt wird. Langfristig sind zudem Sanierungen und Instandsetzungsarbeiten erforderlich.

Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es bei einer versäumten Legionellenprüfung?

Wird gegen die Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verstoßen, sehen §24 und §25 TrinkwV deutliche Sanktionen vor. Tritt daraufhin sogar ein Schadensfall ein, etwa bei einer Infektion der Bewohner, ist mit entsprechenden Haftungsansprüchen zu rechnen.

Wo können Sie eine Legionellenprüfung beauftragen?

Wenn Sie auf der Suche nach einem professionellen Partner für die Legionellenprüfung sind, empfehlen wir Ihnen gern speziell hierfür zertifizierte Labore und übernehmen die Koordination mit den externen Dienstleister für Sie.

Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz