Das neue Heizungsgesetz

Union und SPD einigen sich auf neues Heizungsgesetz – das ändert sich jetzt

Union und SPD haben sich im Februar 2026 auf eine umfassende Reform des Heizungsgesetzes verständigt. Damit soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz, das unter der Ampelregierung eingeführt wurde, in zentralen Punkten geändert werden. Besonders wichtig: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu einem hohen Anteil mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird aufgehoben. Stattdessen setzen die Koalitionsfraktionen auf mehr Flexibilität bei der Nutzung verschiedener Heiztechnologien und neue Anforderungen für klimafreundliche Brennstoffe.

Wegfall der 65‑Prozent‑Regel beim Heizungstausch

Die wichtigste Änderung betrifft eine der umstrittensten Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes: Die sogenannte 65‑Prozent‑Regel, nach der neue Heizungen künftig mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollten, soll wegfallen. Diese Regel galt bislang vor allem für Neubauten in Neubaugebieten, während für Bestandsgebäude Übergangsfristen vorgesehen waren. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, diese feste Vorgabe zu streichen und stattdessen auf eine technologieoffene Lösung zu setzen.

Einführung der „Bio‑Treppe“ mit klimafreundlichen Brennstoffen

Als Ersatz für die strikte Vorgabe für erneuerbare Energien ist eine neue Regel geplant, die so genannte Grüngasquote oder „Bio‑Treppe“. Demnach sollen neue Öl‑ und Gasheizungen ab Inkrafttreten des reformierten Gesetzes nicht mehr ausschließlich von erneuerbaren Energien abhängen, sondern schrittweise mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Biomethan und synthetische Treibstoffe. Ab dem Jahr 2029 soll dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen und bis 2040 in mehreren Stufen weiter steigen.

Förderung klimafreundlicher Heizsysteme bleibt bestehen

Trotz der Aufhebung zentraler Vorgaben bleibt die staatliche Unterstützung für den Austausch veralteter Heizsysteme bestehen. Wer beim Heizungstausch auf klimafreundliche Technologien wie Wärmepumpen setzt oder eine modernere Anlage einbauen möchte, kann weiterhin auf staatliche Fördermittel zählen. Diese Förderung ist laut den Eckpunkten der Koalition zunächst bis mindestens 2029 gesichert. Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizungswahl ihrer Wohnungen haben, sollen Mechanismen geschaffen werden, um sie vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizungssanierungen zu schützen, auch wenn hierzu im Eckpunktepapier noch keine konkreten Details stehen.

Kommunale Wärmeplanung und Zeitplan der Reform

Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die sogenannte kommunale Wärmeplanung. Diese soll künftig eine zentrale Rolle spielen, vor allem in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern. Dort sollen Pläne zur Wärmeversorgung ab Mitte 2026 vorliegen, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Die Anforderungen an diese Planungen werden vereinfacht, sodass die Kommunen weniger detaillierte Daten erheben müssen als bislang vorgesehen.

Die Koalitionsfraktionen haben ein fünfseitiges Eckpunktepapier vorgelegt, das nun noch in konkrete Gesetzestexte umgewandelt werden muss. Nach derzeitiger Planung soll der Gesetzentwurf bis Anfang April 2026 im Kabinett beschlossen werden, danach ist der Bundestag am Zug. Ziel ist es, das neue Gesetz bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen, um noch vor der kommenden Heizperiode rechtliche Klarheit für Eigentümer, Handwerk und Industrie zu schaffen.

 

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Union und SPD einigen sich auf neues Heizungsgesetz – das ändert sich jetzt – WELT

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/gebaeudemodernisierung-eckpunkte-heizungsgesetz-100.html