Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragsnehmern unterzeichnet sein (§568 Abs. 1 BGB). Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c BGB).
Das Kündigungsschreiben muss der Nordhaus Immobiliengesellschaft mbH demnach spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats vorliegen.
Beispiel:
Der Mieter Herr Mustermann sucht am Montag, den 04.01.2021 eine neue Mietwohnung und fragt sich, zu welchem Einzugstermin er eigentlich suchen soll, wenn er noch am selben Tag die Kündigung an den Vermieter verschickt?
Wenn die Kündigungserklärung dem Vermieter bis zum Ablauf des Mittwochs, den 06.01.2020 zugeht, dann beginnt die Kündigungsfrist noch im selben Monat, Januar 2021 zu laufen und endet mit Ablauf des 31. März 2021.
Wenn die Kündigungserklärung dem Vermieter nach Ablauf des Mittwochs, den 06.01.2021 zugeht, dann beginnt die Kündigungsfrist erst im nächsten Monat, Februar 2021 zu laufen und endet mit Ablauf des 30. April 2021.