Mieterservice

Nordhaus Immobilien. Die Verwaltung an Ihrer Seite.

Sie sind Mieter in einem unserer Verwaltungsobjekte und haben ein Anliegen zu Ihrer Mieteinheit?

Sie haben Interesse an der Anmietung einer Wohn- oder Gewerbeeinheit?

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu dem Bewerbungsverfahren für Wohnungsgesuche sowie unser Reparaturmeldeformular für bedarfsweise Reparaturarbeiten.

Mieterservice

Reparaturmeldeformular

Gerne können Sie uns Ihre etwaigen Reparaturmeldungen jederzeit zustellen. Füllen Sie hierfür einfach das Formular aus und senden es uns zu.

Unsere telefonischen Sprechzeiten

Termine vereinbaren wir gerne nach Absprache.

    Schicken Sie uns ein Foto

    Zugelassene Formate: jpeg, png, pdf

    Ich bin mit der Verarbeitung meiner Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme durch die Nordhaus Immobiliengesellschaft mbH einverstanden. Meine Daten können zum Zweck der Kontaktaufnahme weitergegeben werden. Wenn ich meine Telefonnummer angebe, stimme ich der telefonischen Kontaktaufnahme durch die Nordhaus Immobiliengesellschaft mbH zu. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Unser Reparaturservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Schicken Sie online Ihre Anfrage über das Reparaturmeldeformular, und wir melden uns bei Ihnen.

    Downloads

    Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Dokumente zum Download.

    FAQ

    Sie haben Interesse an der Anmietung einer Wohn- oder Gewerbeeinheit oder haben Fragen zu Ihrem Mietverhältnis? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Bewerberverfahren sowie zu Vertragsinhalten, Betriebskostenabrechnungen und anderen rechtlichen Fragestellungen.

    – Mieterselbstauskunft (in unserem Downloadbereich zu finden)
    – Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate)
    – Kopie der letzten drei Gehaltsnachweise
    – Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vor- und Rückseite)
    – Aufenthaltsgenehmigung (falls zutreffend)

    – Mieterselbstauskunft (in unserem Downloadbereich zu finden)
    – Aktuelle Schufa-Auskunft (nicht älter als 6 Monate)
    – Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Vor- und Rückseite)
    – Handelsregisterauszug sowie Gesellschafterliste (falls zutreffend)
    – Betriebswirtschaftliche Auswertung (falls zutreffend)
    – Bilanzen
    – Auskunft der Creditreform
    – Gewerbeanmeldung

    Nein, unsere Objekte sind in der Regel courtagefrei.

    Die gesetzliche Regelung zur Zahlung einer Courtage ist seit dem 23. Dezember 2020 nach dem Bestellerprinzip geregelt. Dieses besagt laut §§ 652 bis 655 BGB, dass derjenige die Kosten des Immobilienmaklers zu zahlen hat, der die Dienstleistung in Auftrag gibt.

    Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen.

    Am einfachsten ist es für Sie, wenn Sie unser SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dieses finden Sie in unserem Downloadbereich.

    Hierfür einfach das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen, unterschreiben und anschließend an info@nordhausimmobilien.de schicken. Die monatliche Abbuchung erfolgt dann automatisch von dem von Ihnen angegebenen Konto.

    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragsnehmern unterzeichnet sein (§ 568 Abs. 1 BGB). Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c BGB).

    Das Kündigungsschreiben muss der Nordhaus Immobiliengesellschaft mbH demnach spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats vorliegen.

    Beispiel:

    Der Mieter Herr Mustermann sucht am Montag, den 04.01.2021 eine neue Mietwohnung und fragt sich, zu welchem Einzugstermin er eigentlich suchen soll, wenn er noch am selben Tag die Kündigung an den Vermieter verschickt?

    Wenn die Kündigungserklärung dem Vermieter bis zum Ablauf des Mittwochs, den 06.01.2021 zugeht, dann beginnt die Kündigungsfrist noch im selben Monat, Januar 2021 zu laufen und endet mit Ablauf des 31. März 2021.

    Wenn die Kündigungserklärung dem Vermieter nach Ablauf des Mittwochs, den 06.01.2021 zugeht, dann beginnt die Kündigungsfrist erst im nächsten Monat, Februar 2021 zu laufen und endet mit Ablauf des 30. April 2021.

    Die gesetzlich geregelte Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Periode muss den Mietern die Betriebskostenabrechnung vorliegen.

    Beispiel:

    Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2024: Die Erstellung und Zusendung der Abrechnung erfolgt im Laufe des Jahres 2025. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.

    Wohnungsmieter zahlen 3 Nettokaltmieten als Mietsicherheit.

    Diese ist in einer Gesamtsumme oder in drei aufeinanderfolgenden Raten zu zahlen. Die Kaution beziehungsweise die erste Rate ist spätestens zum Mietvertragsbeginn zu leisten. Die Kaution wird getrennt vom Geschäftsvermögen auf einem Mietkautionskonto angelegt und banküblich (Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist) verzinst.

    Eine alternative Möglichkeit ist die sogenannte Bankbürgschaft.

    Gewerbemieter zahlen in der Regel 3 Nettomieten als Kaution.

    Ist das Mietverhältnis beendet, steht dem Vermieter eine Prüfungszeit zu, um u.a. etwaige vom Mieter verschuldete Mängel zu beseitigen. Ein Teil der Kaution wird einbehalten um eine mögliche Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung zu sichern und ggf. zu verrechnen.

    Die Auszahlung der anteiligen Kaution erfolgt innerhalb der nächsten sechs Monate.

    Rufen Sie uns gerne an oder stellen uns Ihre Frage über das Kontaktformular.

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