Neue Gesetzeslage zur Schädlingsbekämpfung

Neue Schädlingsbekämpfungsregelung ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine bedeutende Änderung im Bereich der Schädlingsbekämpfung in Kraft, die insbesondere für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Immobilienunternehmen sowie für Hausverwalter relevant ist.

Die bislang verbreitete befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rodentiziden auf Basis von Antikoagulanzien wird künftig untersagt. Der vorsorgliche, dauerhafte Einsatz von Giftködern gegen Ratten und Mäuse ohne konkreten Befallsnachweis ist damit nicht mehr zulässig. Ziel dieser neuen Regelung ist es, Umwelt, Menschen und Tiere besser zu schützen und den Einsatz hochwirksamer Biozide deutlich zu reduzieren.

Warum Antikoagulanzien künftig stärker eingeschränkt werden

Antikoagulanzien gelten als besonders problematisch, da sie sich in der Umwelt anreichern und über Nahrungsketten Wildtiere, Haustiere und indirekt auch den Menschen gefährden können. Aus diesem Grund unterliegt ihr Einsatz bereits seit mehreren Jahren strengen Auflagen. Mit dem Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung folgt nun ein weiterer konsequenter Schritt im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.

Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen dürfen zukünftig nur noch dann durchgeführt werden, wenn ein tatsächlicher Befall nachweislich festgestellt wurde.

Neue Anforderungen: Befallsfeststellung vor Bekämpfung

Vor dem Einsatz von Rodentiziden ist zukünftig eine fachgerechte Befallsfeststellung zwingend erforderlich. Diese kann beispielsweise durch Sichtkontrollen, den Einsatz giftfreier Lockköder oder durch moderne Monitoring-Systeme erfolgen. Erst bei eindeutigem Befallsnachweis dürfen chemische Mittel eingesetzt werden und auch dann ausschließlich im Rahmen einer zeitlich begrenzten Bekämpfungsmaßnahme.

Diese Maßnahmen sind in der Regel auf wenige Wochen beschränkt, müssen regelmäßig kontrolliert und umfassend dokumentiert werden. Eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach Abschluss der Maßnahme ist eine erneute Bewertung erforderlich.

Auswirkungen auf Hausverwaltungen und Immobilienunternehmen

Für Hausverwaltungen bedeutet die neue Regelung einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Regelmäßige Objektkontrollen, eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung sowie eine lückenlose Dokumentation gewinnen zunehmend an Bedeutung. Zudem steigen die Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Schädlingsbekämpfern, die über die notwendigen Qualifikationen und Zulassungen verfügen.

Auch Kostenstrukturen können sich verändern, da manuelle Kontrollen und häufigere Inspektionen notwendig werden.

Chancen durch präventive und nachhaltige Lösungen

Gleichzeitig eröffnet die neue Gesetzeslage auch klare Chancen. Der Fokus verlagert sich stärker auf präventive Maßnahmen im Rahmen eines integrierten Schädlingsmanagements. Dazu zählen bauliche Maßnahmen, verbesserte Hygienekonzepte, das Schließen von Zugangswegen sowie ein kontinuierliches Monitoring potenzieller Befallsstellen.

Insbesondere digitale Monitoring-Systeme und giftfreie Kontrolllösungen gewinnen an Bedeutung. Sie ermöglichen eine frühzeitige Erkennung, reduzieren den Kontrollaufwand und erlauben eine transparente sowie rechtssichere Dokumentation von Befallsentwicklungen.

Mehr Sicherheit für Mieter und rechtliche Absicherung für Eigentümer

Für Mieterinnen und Mieter bedeutet die neue Regelung ein deutliches Plus an Sicherheit, da der Einsatz von Giftstoffen stark eingeschränkt wird. Wer sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzt, interne Abläufe anpasst und auf moderne Monitoring- und Präventionskonzepte setzt, minimiert Risiken und trägt aktiv zum langfristigen Werterhalt der Immobilie bei.

 

Weitere Informationen unter:

BAUA Gesetzesänderung 2026: Verbot der BUD und Alternativen

BAuA – Biozid‐Verordnung – Informationen zum Zulassungsverfahren – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin